AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle der FOTOGRÄFIN (Frau Katrin Hegewald, An der Post, 01257 Dresden; auch Auftragnehmerin genannt) erteilten Aufträge zur Leistung und Lieferung. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen der KUNDE (auch Auftraggeber genannt) nicht umgehend widerspricht.
  2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der FOTOGRÄFIN hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitalisierte Bilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos).

§2 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten und weitere Aufwendungen) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die FOTOGRÄFIN die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
  2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die FOTOGRÄFIN behält den gesetzlichen Vergätungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  3. Bei Stornierung des Auftrages vor oder nach Auftragsbeginn durch den Auftraggeber hat dieser an die Auftragnehmerin als Ersatz für den entgangenen Auftrag ab 1 Jahr vor Termin eine Stornopauschale in Höhe von 0 Prozent, ab 6 Monate vor Termin 50 Prozent, ab 3 Monate vor Termin 75 Prozent der vereinbarten Honorare zu zahlen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene Aufwendungen sind in der entstandenen Höhe zu erstatten.
  4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der FOTOGRÄFIN bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der FOTOGRÄFIN.

§3 Urheberrecht

  1. Der FOTOGRÄFIN steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
  2. Die von der FOTOGRÄFIN hergestellten Lichtbilder sind nur für den privaten Gebrauch des KUNDEN bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Überträgt die FOTOGRÄFIN Nutzungsrechte an ihren Werken an den KUNDEN, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Der Auftraggeber als Besteller eines Bildes im Sinne von §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die FOTOGRÄFIN auf den KUNDEN über.
  5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die FOTOGRÄFIN, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Bei unberechtigter (ohne Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe durch die Auftragnehmerin nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt wird. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die FOTOGRÄFIN zudem zum Schadensersatz.
  6. Negative, digitale Daten und andere Zwischenprodukte verbleiben bei der FOTOGRÄFIN. Eine Herausgabe der Negative, digitalen Daten und anderen Zwischenprodukte an den KUNDEN erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
  7. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom KUNDEN angegebenen Zweck übertragen.
  8. Jede über diese Vereinbarung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der FOTOGRÄFIN. Das gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
    • jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDs, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDs, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
    • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen der zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

§4 Haftung

  1. Für Schüden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten und für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die FOTOGRÄFIN für sich nur bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder ihre Erfüllungsgehilfen aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
  2. Die FOTOGRÄFIN verwahrt die Negative und digitalen Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und digitale Daten drei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann sie dem Auftraggeber die Negative bzw. digitalen Daten zum Kauf anbieten.
  3. Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können Farbdifferenzen auftreten. Die Auftragnehmerin haftet im übrigen für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials (Ilford), welche dem Auftraggeber mitgeteilt werden. ILFORD GALERIE Smooth Pearl Papier reagiert, wie alle ungeschützten nanoporösen „schnelltrocknenden“ Medien, empindlich auf Umweltschadstoffe. Dieser Effekt wird häuig als „Gas Fading“ bezeichnet. „Gas Fading“ tritt unabhängig von den Lichtbedingungen auf. Eine wichtige Rolle beim Auftreten des „Gas Fading“ spielen Luftfeuchtigkeit und -zirkulation.
    In einem geschützten Display, laminiert oder unter Glas, im Innenbereich ohne direkte Sonneneinstrahlung beträgt die Haltbarkeit bei sowohl dem glänzenden wie auch glatten Papier, je nach verwendeter Tinte, bis zu 10 Jahre. Diese Medienart sollte in Mappen in Räumen ohne starke Luftzirkulation archiviert werden. In Räumen mit Luftzirkulation kann sogar in der Dunkelheit „Gas Fading“ auftreten. Die Haltbarkeit aller Tintenstrahlmedien wird von Luftfeuchtigkeit, Licht und der verwendeten Tinte beeinflusst. Bei höherer Lichtintensität oder Feuchtigkeit ist mit einer kürzeren Haltbarkeit zu rechnen als bei niedrigerer Lichtintensität oder Feuchtigkeit.
    Einige Druckertinten bieten zudem im Vergleich zu anderen Tinten eine geringere Stabilität. Bei Lagerung und Verarbeitung unter extremen Umgebungs-werten (<10 % relative Luftfeuchtigkeit und >70 %) können Leistungsfähigkeit und Haltbarkeit sinken. Angaben können ohne vorherige Mitteilung geändert werden. Alle Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Firmen.
  4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Auftragnehmerin kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
  5. Hat der KUNDE der FOTOGRÄFIN keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

§5 Nebenpflichten

  1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers, Mitbewerber der Auftraggeberin oder andere Personen nicht gestattet, da dies die Qualität der durch die FOTOGRÄFIN erstellten Aufnahmen beeinträchtigen kann.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der FOTOGRÄFIN übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Auftragnehmerin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§6 Bildauswahl, Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt die FOTOGRÄFIN dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn kein längerer Zeitraum vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Auftraggeberin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. Zur Auswahl übersandte Bilder bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhäht sich das Honorar der FOTOGRÄFIN, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhölt die Auftragnehmerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Auftragnehmerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der FOTOGRÄFIN bestätigt worden sind. Die Auftragnehmerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder den Zustand des Bildmaterials betreffen, sind unverzüglich nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als wie verzeichnet zugegangen.

§7 Datenschutz

    Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die FOTOGRÄFIN verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§8 Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der FOTOGRÄFIN auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FOTOGRÄFIN.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

§9 Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Lichtbildern der Auftragnehmerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der FOTOGRÄFIN. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Auftragnehmerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der FOTOGRÄFIN mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die FOTOGRÄFIN als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die FOTOGRÄFIN mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die FOTOGRÄFIN von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§10 Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern der FOTOGRÄFIN im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Auftragnehmerin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FOTOGRÄFIN.
  4. Die FOTOGRÄFIN ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Auftragnehmerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat die FOTOGRÄFIN dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der FOTOGRÄFIN verändert werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann die Auftragnehmerin bestimmen.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Schriftformerfordernis. Nebenabreden werden wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
  2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der FOTOGRÄFIN.
  4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.